Am 13. 09.2012 stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Weiterentwicklung sowie der Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung
Zukünftig dürfen auch in Einrichtungen der SAPV und in stationären Hospizen ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patienten weiterverwendet werden.
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